Oft gestellte Fragen ( FAQ )

Sie können uns gern ihre Fragen persönlich stellen oder eine E-Mail schreiben.

Ich ziehe in eine andere Stadt, wie komme ich an mein gewohntes Amtsblatt?

Entweder Sie wählen den postalischen Versand (kostenpflichtig) oder lassen uns ausreichend frankierte und beschriftete Umschläge C 4 zukommen oder bestellen den kostenfreien digitalen Newsletter. Dieser, wie auch alle kostenpflichtigen Abos sind jederzeit kündbar. Die Zeitung selbst ist kostenfrei (ausgenommen ABO-Zeitungen der Gemeindeverwaltungen).

Wer kann einen Artikel einreichen?

In der Regel gilt ein Redaktionsstatut. Das wurde im Amts- und Informationsblatt veröffentlicht. Dort wird geregelt, wer veröffentlichen kann – es sollte ein ortsansässiger Verein sein. Sind Sie sich unsicher, wenden Sie sich an den Herausgeber oder an den Verlag.
Der Autor/die Autoren sind für inhaltliche und auch für orthografische Richtigkeit verantwortlich und autorisieren ihren Beitrag.

Hinweis: Kurze Artikel und dazu ein bis zwei Fotos mit Bildunterschriften sind leserfreundlicher als lange Berichte.

Muss ich dafür bezahlen?

Dürfen Sie laut dem Redaktionsstatut veröffentlichen, ist die Veröffentlichung kostenfrei. Ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Werbung bzw. Anzeigen sind kostenpflichtig. Dazu rufen Sie im Verlag an und lassen sich dort beraten.

Was muss ich beachten, wenn ich Fotos veröffentlichen möchte?

Wir empfehlen Ihnen, ausschließlich Fotos von Vereinsveranstaltungen zu veröffentlichen. Entweder es ist in der Vereinssatzung verankert, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins Bilder in Druckerzeugnissen und auch im digitalen Bereich veröffentlicht werden können, oder Sie überzeugen sich vom Einverständnis der abgebildeten Personen. Nennen Sie bitte den Fotografen als Urheber. Verwenden Sie Bilder, Grafiken oder Karten Dritter nur, wenn Sie die Rechte dazu nachweislich besitzen.

Was muss ich beachten, wenn ich Texte oder Gedichte Dritter veröffentlichen möchte?

Sie müssen in jedem Fall die Rechte zur Veröffentlichung besitzen. Es reicht nicht, die Quelle anzugeben. Sie müssen prüfen, ob Sie mit Ihrer Veröffentlichung ein bestehendes Urheberrecht verletzen.

Wo kann ich eine Zeitung erhalten, wenn im Briefkasten keine war?

In der Regel im Rathaus. Wir haben aber in den meisten Orten, in denen wir mit einem Verteilunternehmen die Zeitung austragen lassen, dort zusätzliche Mitnahmestellen eingerichtet, wo wir Verteilschwachpunkte erkennen. Die zusätzlichen Auslagestellen (zur kostenfreien Mitnahme) finden Sie regelmäßig in der Zeitschrift.

Wo kann ich mich beschweren, wenn die Verteilung nicht klappt?

Im Verlag. Sie nennen uns Ihren Namen und die dazugehörige Anschrift. Wir geben das weiter an das beauftragte Verteilunternehmen. Weitere Fragen werden meist überflüssig, wenn Sie deren AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) lesen. Die von uns oder von der Verwaltung ausgewählten Verteilunternehmen sind in der Regel die regionalen Marktführer. Die in den AGB angegebene Zuverlässigkeit liegt je nach Unternehmen und je nach örtlicher Gegebenheit zwischen 85 und 95 % der erreichbaren Haushalte. Im Einzelfall jedoch bestimmt immer die Tagesform eines Menschen mit all seinen Stärken und - leider auch – Schwächen, ob Sie ein Amtsblatt erhalten.